Asbest & Co.: Versteckte Gefahren und deren Sanierung
Bereits in der Antike erwähnte der griechische Philosoph und Naturforscher Theoprast (um 371 v. Chr. bis 287 v. Chr.) Asbest in seinen Aufzeichnungen über Steine und Mineralien.
Die Bezeichnung ‚asbestos‘ stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet in der Übersetzung so viel wie ‚unvergänglich‘: eine Faser, die sich aufgrund ihrer außergewöhnlichen Materialeigenschaften über Jahrhunderte erfolgreich etablieren konnte, bis...
Aber dazu später mehr.
Asbest ...
Asbest ist der Sammelbegriff für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern herab bis zu 2 Mikrometern (1 Mikrometer µm = 0,001 mm). Mit bloßem Auge sind diese filigranen, scharfkantigen Fasern nicht erkennbar. Asbest tritt in unterschiedlichen Mineralen hervor. Bekannter ist er unter seinen Trivialnamen wie Braunasbest, Blau- oder Weißasbest (Chrysotil): Letzterer wurde in der Vergangenheit größtenteils als Armierungsfaser im Asbestzement (z.B. Eternit®) verarbeitet.
...erlebt eine steile Karriere als Wunderfaser
Bereits Mitte des 18. Jahrhunderts – mit Beginn der industriellen Revolution – nimmt die Verarbeitung von Asbest zu. Ob beim Schiffsbau oder in der Wärmedämmung, ob in Autoreifen oder Textilien – beispielsweise als Schutzkleidung für Feuerwehrleute: Asbest gilt aufgrund seiner kristallinen, äußerst hitze- und säurebeständigen Faser als vielseitig einsetzbar und: Asbest ist kostengünstig.
Wir spannen den Bogen zu einem Faserverbundstoff, der seine Blütezeit in den 1960ern bis Anfang der 1990er Jahre erlebt: Eternit®. Den Begriff kennt − nicht nur in der Baubranche − mit Sicherheit jeder.
Im Jahr 1901 reicht der Österreicher Ludwig Hatschek ein Patent für einen neuen Werkstoff ein. Er befeuert die Idee von einem Produkt, welches die Baubranche revolutionieren soll: Leichter als normale Ziegel, kostengünstiger als Schiefer oder Blech, entwickelt Hatschek aus Fasern (mit einem bis zu 15%tigen Anteil an asbesthaltigen Fasern), Zement, Zellstoff, Luft und Wasser den Baustoff Eternit®. Abgeleitet wird die Namensgebung vom lateinischen Begriff ,aeternus‘, was in der Übersetzung ‚ewig‘ bedeutet. Als hätte man damals schon erahnt, dass wir − eher im negativen Sinne − ewig etwas davon haben werden...
Mit dem Bauboom der 1960er Jahre steigt die Nachfrage nach dem innovativen Produkt explosionsartig. Auch in der Architekturbranche macht sich Eternit® einen Namen, erreicht noch mehr Bekanntheit durch Stararchitekten wie Oskar Niemeyer oder Le Corbusier, die mit dem neuen Werkstoff arbeiten.
Da Deutschland keine eigenen Asbestvorkommen besitzt, wird Asbest importiert – aus Kanada, Russland und China − und auf heimischem Boden verarbeitet.
Aufgrund seiner Biegefestigkeit findet Asbestzement mehr und mehr Verwendung auf dem gesamten Bausektor.
Ohne den damaligen, ganzheitlichen Blick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz – wie es heutzutage unerlässlich und vor allen Dingen gesetzlich eindeutig vorgeschrieben ist – standen Menschen in der Vergangenheit bei der Verarbeitung von Asbestzement nicht selten ungeschützt in einer dichten Staubwolke. Für heutige Verhältnisse undenkbar, denn Asbest gilt als extrem gesundheitsschädlich und krebserregend, sobald seine haarfeinen Fasern in aufgespaltener Form in die Atemwege gelangen. Durch Asbest in der Lunge können sich Lungengewebe und Rippenfell krankhaft verändern und infolgedessen unterschiedliche Krankheitsbilder entstehen. Dazu gehören beispielsweise Bindegewebsverdickungen (Pleuraplaques), Lungenfellreizungen, Flüssigkeitsansammlungen im Brustkorb (Pleuraergüsse) sowie in der Endstufe Asbestose (eine Form der Lungenfibrose) und aggressive, meist tödlich verlaufende Krebserkrankungen an Lungen und Kehlkopf.
Der Werkstoff Eternit® wird nach wie vor produziert, jedoch ohne die gesundheitsschädliche Beimengung asbesthaltiger Fasern. Asbest konnte durch andere Fasern entsprechend substituiert werden.
...und hinterlässt Folgen
Schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts weiß man um die gesundheitsbelastende Wirkung von Asbest, und zwar durch vermehrtes Auftreten einer neuen Krankheit, der Asbestose. Sie führt zu einer irreversiblen Verhärtung des Lungengewebes. Bereits zu damaliger Zeit belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien, dass Asbest mit seiner scharfen, glasartigen Struktur beim Luftholen die Atmungsorgane dauerhaft schädigt. Im Jahr 1943 wird Asbestose als Berufskrankheit anerkannt. Wesentlich bekannter ist diese Lungenschädigung unter dem Begriff ‚Staublunge‘.
1993: Schluß mit Asbest
In den 1980er Jahren existieren mehr als 3.000 Produkte, in denen Asbestfasern verarbeitet werden. Die meisten von ihnen kommen im Baubereich zum Einsatz.
Und es braucht wiederum viele Jahre und massive politische Lobbyarbeit, bis 1993 schließlich ein deutschlandweites Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Asbest ausgesprochen wird. Im Jahr 1999 verbietet auch die EU-Kommission den weitestgehenden Einsatz von Weißasbest. Die EU-Mitgliedsstaaten haben noch einmal bis zum Jahr 2005 Zeit, diese Richtlinie umzusetzen.
Da das 1993 ausgesprochene Verbot nur die Herstellung und Vermarktung betrifft, keimt immer wieder die Frage auf: Was ist mit den vielen asbesthaltigen Baustoffen, die in Immobilien verbaut wurden? Denn diese sind ja immer noch in der Bausubstanz des vorigen Jahrhunderts vorhanden.
Erstmal besteht kein Anlass zur Sorge, denn Asbest liegt in alten Gebäuden häufig in festgebundener Struktur vor. Solange die Produkte unbeschädigt sind, geht keine unmittelbare Gefahr von ihnen aus. Erst durch Einwirkung von außen, wie beispielsweise Bohren oder Hämmern, kann es zu Beschädigungen und Freisetzung von Asbestfasern kommen.
Die schwachgebundenen Asbestprodukte hingegen können durch Alterung und Erschütterung Asbestfasern freisetzen: Sie stellen daher die größere gesundheitliche Gefahr dar.
Schadstoffsanierung erfordert Professionalität
Mit innovativen, emissionsarmen Sanierungsmethoden lassen sich asbest- und andere schadstoffhaltige Materialien rückstandslos entfernen.
Bei der TEREG arbeiten 22 Schadstoffexperten. Dazu zählen 2 Bauleiter mit dem Schwerpunkt Schadstoffsanierung und deren ausgebildete, insgesamt 20 Fachkräfte mit Sachkundenachweis.
Octavio Sousa – seit 1986 in der Schadstoffsanierung tätig – kennt die Materie wie kein Zweiter. Er selbst führt 12 Mitarbeitende mit entsprechender Sachkunde zur Schadstoffsanierung.
„Asbest fällt wie PAK (Polizyklische aromatische Kohlenwasserstoffe), KMF (Künstliche Mineralfasern), PCB (Polichlerole Biphenyle) und Schimmel in den Bereich Schadstoffsanierung“, erläutert Sousa, „wobei Asbest aus der Historie heraus sicher der bekannteste Schadstoff ist. Allen ist die nicht zu unterschätzende Gefahr gemein, an Krebs zu erkranken.“ „Deshalb“, so Sousa „ist eine saubere, planvolle Arbeitsweise in der Schadstoffsanierung unerlässlich."
Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien
Alle unsere Mitarbeitenden, die mit Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (kurz ASI-Arbeiten) regelmäßig zu tun haben, besitzen – je nach Aufgabenfeld – einen besonderen Sachkundenachweis in Bezug auf Asbest/Asbestsanierung. Unterschieden wird in folgenden Kategorien:
Asbestarbeiten nach TRGS 519
Sachkundelehrgänge
Anlage 3: ASI-Arbeiten an Asbestprodukten
Anlage 4 A: ASI - Arbeiten an Asbestzementprodukten
Anlage 4 B: ASI-Arbeiten geringen Umfangs
Anlage 4 C: ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten und Arbeiten geringen Umfangs
Die Differenzierung erfolgt durch den Gesetzgeber – je nach Belastung der Beschäftigten.
Als Beispiel:
Arbeiten geringen Umfangs liegen vor, wenn die Arbeitsdauer der Gesamtmaßnahme vier Stunden nicht überschreitet. Zudem dürfen
nicht mehr als zwei Mitarbeitende beschäftigt sein. Die Asbestfaser-
konzentration muss unter 100.000 Fasern/m³ liegen. Beim Entfernen von Asbestzementplatten im Außenbereich liegen Arbeiten geringen Umfangs vor, wenn die Fläche weniger als 100 m² beträgt.
Unsere Zahlen zur Asbestsanierung
2022 ca. 1.100 Aufträge ≙ 34.600 qm
2021 ca. 1.050 Aufträge ≙ 31.000 qm
2020 ca. 1.100 Aufträge ≙ 34.600 qm
Je nach Einstufung gibt es für die Beschäftigten unterschiedliche, behördlich anerkannte TRGS 519- Lehrgänge, die mit einer Zertifizierung z.B. dem großen oder kleinen Asbestschein abgeschlossen werden.
Die Auffrischung der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 (Großer Asbestschein) muss alle 6 Jahre in einem Fortbildungslehrgang erfolgen. Andernfalls kann der mehrtägige Sachkunde- lehrgang zur TRGS 519, Anlage 3 auch wiederholt werden.
Besondere Anforderungen gelten auch bei der Abfall- und Asbestentsorgung.
Mitarbeitergesundheit: Die Mitarbeiter werden ärztlich betreut. Alle drei Jahre erfolgt ein großer Gesundheitsscheck durch den Betriebsarzt – falls notwendig, auch früher. Hier werden die Kollegen auf Masken- und Höhentauglichkeit untersucht . Der Hör- und Sehtest ist Standard. Eine Blutunter- suchung rundet die ärztliche Kontrolle ab.
Schadstoffsanierung – in vielen Bereichen notwendig
Bausachverständige stoßen immer wieder − und leider immer noch − an vielen Bauwerksteilen auf die Verarbeitung von Asbest: Den wollen Auftraggeber beseitigt haben.
„Neben dem Klassiker Floorflex-Sanierung (Entfernung asbesthaltiger Fußbodenkleber)," erläutert Sousa, „wickeln wir beispielsweise Brandschutzklappensanierungen ab oder Flachdach- und Dachpappensanierungen. Wir übernehmen ganze Strangsanierungen, bei denen asbesthaltige Fliesenkleber in Bad und Küchen restlos entfernt werden.“
Da wollen wir doch mal ein bisschen genauer hinschauen...
Brandschutzklappensanierung
Asbest als Bestandteil einer Brandschutzklappe? Ja, richtig. Denn wie wir eingangs erwähnten, gab es auf dem Bausektor mehr als 3.000 Produkte, in denen die gesundheitsschädliche Faser verarbeitet wurde.
Und, ganz klar: Feuer- und hitzebeständiger Asbest war − aus damaliger Sicht − als Dichtungsmaterial an der Brandschutzklappe der ideale Werkstoff.
Sousa dazu: „Wir übernehmen den sauberen Rückbau, das heißt wir demontieren die Brandschutzklappen auf Basis der TRGS 519 (Hier geht's zur: TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe).“
„Der gesamte Bereich um die Brandschutzklappe wird dazu mit dicker Baufolie luftdicht abgeschottet. Dieser Bereich wird als ,Schwarzbereich’ bezeichnet, denn dort befindet sich die kontaminierte Klappe“, erklärt der Bauleiter.
Mit einem daran angeschlossenen Unterdruckhaltegerät wird die Faserbelastung im Sanierungsbereich so gering wie möglich gehalten, denn: „durch die Abwanderung der Fasern in das Unterdruckhaltegerät gelangen diese nicht nach außen“, bestätigt Sousa.
Vor dem Schwarzbereich wird eine Zweikammerschleuse aufgebaut. Sie trennt den verschmutzten Arbeitsbereich von der sauberen Umgebung. „Unsere Sanierungskräfte nutzen die Schleuse für das Umkleiden in die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) sowie als sicheren Übergang in den Schwarzbereich.“ Die einzelnen Zugänge sind mit Reißverschlusstüren versehen. Auch sie werden aus Sicherheitsgründen weiträumig abgesperrt.
Octavio Sousa erklärt die weiteren Arbeitsschritte:
- „Nach der eingangs beschriebenen ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtung legen wir die Lüftungsklappe vom Mörtel frei und demontieren sie komplett. Die Klappe wird luftdicht verpackt und anschließend bis zur Endabnahme des Bauvorhabens im Schwarzbereich eingelagert.
- Nach der Demontage erfolgt die Feinreinigung der Umgebung: Decken, Böden und Wände, alles, was mit Asbestfasern Kontakt hatte.
- Der nächste Schritt: die optische Abnahme durch einen Bausachverständigen.
- Am Schluss folgt die 4-8stündige Raumluftmessung des Schwarzbereiches. Ein etwa fünfmarkstückgroßer Filter wird auf Spuren von Asbest unter dem Mikroskop untersucht.
- Verläuft die Raumluftmessung positiv, werden die Räume anschließend zur Nutzung wieder freigegeben“.
Wir haben uns gefragt, wie man bei verbautem Material feststellen kann, ob ein Bauwerksteil asbesthaltig ist oder nicht.
Bauleiter Sousas Antwort ist simpel und schlüssig zugleich: „Die Klappen haben eine Kennzeichnung. Modellbezeichnung und Produktionsjahr geben Aufschluss über den jeweiligen Herstellungsvorgang. Um ganz sicher zu gehen, wird in den meisten Fällen eine Mörtelprobe ins Schadstofflabor gegeben. Man kann das aber auch über uns beauftragen. Das Ergebnis der Laborprobe liegt im Regelfall nach 2-3 Tagen vor."
Erst vor kurzem wurden bei einem Auftraggeber insgesamt 44 solcher Lüftungsklappen ausgebaut und durch neue, schadstofffreie Modelle ersetzt. „Der Einbau neuer Brandschutzklappen ist dann allerdings nicht mehr unsere Aufgabe“, so Sousa.
Darf es sonst noch etwas sein?
Flachdachsanierung |
Dachpappensanierung
Bei einer Flachdachsanierung enthalten Teerpappe und Kleber häufig Asbestfasern. In Gebäuden, die in den 1950er bis 1970er Jahren errichtet wurden, ist die Verarbeitung asbesthaltiger Baustoffe zur Eindeckung oder Wärmedämmung am Dach nahezu die Regel. Dachpappe − meistens schwach belastet − kann herausgeschnitten und luftdicht verpackt entsorgt werden. Auch hier arbeiten die Sanierungsfachkräfte immer im Vollschutz mit entsprechender PSA.
Strangsanierung
Ein wahrhaft unschönes Relikt des letzten Jahrhunderts ist asbesthaltiger Kleber. Nicht nur bei der Fußbodenverlegung, sondern auch bei Fliesenlegearbeiten in Bädern und Küchen nahezu inflationär verarbeitet, werden die Bausünden von einst heutzutage großflächig behoben. Sousa dazu: „Mit einigen Auftraggebern wie Wohnungsbaugesellschaften haben wir Rahmenverträge geschlossen. Wenn eine Wohnung im Leerstand ist, machen wir automatisch die Fußboden- oder Strangsanierung und entfernen asbesthaltige Kleber flächendeckend.“
Asbestsanierung – Kann das jeder?
Klare Antwort: Nein.
Die Asbestsanierung einer Asbestfassade, eines Asbestdaches oder anderen asbesthaltigen Materialien und Gegenständen darf ausschließlich von behördlich zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Nur professionelles Sanierungspersonal ist geschult in den Sanierungsmethoden, ergreift die richtigen Sicherheitsmaßnahmen und weiß sich mit persönlicher Schutzausrüstung ausreichend vor Asbest und anderen Schadstoffen zu schützen.
Welche Instanzen sind involviert und wohin mit dem ‚Dreck‘?
Bevor man eine Baustelle zur Schadstoffsanierung (Beispiel: Dachpappe) einrichtet, sind folgende Schritte erforderlich:
- 7 Tage vor Arbeitsbeginn: Meldung des Bauvorhabens beim Amt für Arbeitsschutz und der Berufsgenossenschaft
- Genaue Beschreibung des Sanierungsvorhabens (z.B. Dachpappe| Dämmung | 600 m² | 3 Wochen )
- Namentliche Benennung des eingesetzten Personals mit entsprechendem Befähigungsnachweis, ärztliches Attest, Erste-Hilfe-Nachweis
Das kontaminierte Material wird ausschließlich im elektronischen Abfallnachweisverfahren eANV über einen spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb vorgenommen. Denn nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, Mineralfaser, teerhaltiger Straßenaufbruch) seit dem 01.04.2010 verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen.
Natürlich dient die digitale Dokumentation auch als Nachweis zur ordnungsgemäßen Schadstoffentsorgung für den Auftraggeber.
Sousa resümiert: „Im Bereich der Schadstoffsanierung haben wir eine hohe Auftragsauslastung, was wohl in den nächsten Jahren auch so bleiben wird. Was für Auftraggeber eher eine unschöne Situation darstellt, sich mit einer möglichen Schadstoffsanierung auseinandersetzen zu müssen, ist für die TEREG Tagesgeschäft. Aber es freut uns natürlich, dass unsere Expertise auf diesem sensiblen Gebiet der Sanierung so gefragt ist.“
Bei Fragen rund um das Thema Schadstoffsanierung in Hamburg stehen unsere Experten aus dem Bereich Gebäudesanierung gerne Rede und Antwort oder unser Kollege Ocatvio Sousa direkt per E-Mail unter: o.sousa@tereg.de